Ältestenrat

Gabriele zum Buttel – Mitglied

Ralf Schaefer – stellvertretendes Mitglied

 

Der Ältestenrat dient dazu, die Verständigung in der Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen und der Stadtverwaltung zu fördern als auch etwaige Spannungen zu beseitigen, um eine im demokratischen Sinne ausgeglichene Atmosphäre im Rat zu gewährleisten.

Der Bürgermeister lädt zu den Sitzungen ein und führt den Vorsitz.

Der Ältestenrat hat ausschließlich beratende Funktion. Der Ältestenrat berät den Rat und seine Ausschüssen bei folgenden Themen:

a) bei der terminlichen Sitzungsplanung des Rates, der Ausschüsse und der Beiräte.

b) bei Streitfällen im Umgang mit der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung oder der Zuständigkeitsordnung des Rates.

c) bei übergreifenden Fragen der Fraktionsarbeit (z. B. Fraktionszuwendungen).

d) bei gesamtstädtischen Verfahrensfragen (z. B. Straßenneu- und –umbenennungen).

e) bei Regelungen zu Wahlkämpfen.

f) bei Personalangelegenheiten von besonderer Wichtigkeit (z. B. Wahlbeamte).

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