Jugendhilfeausschuss

Dennis Böhmfeldt – beratendes Mitglied

Der Jugendhilfeausschuss berät in allen Aufgaben der Jugendhilfe, soweit nicht die
Zuständigkeit eines anderen Ausschusses oder des Rates gegeben ist.

Der Jugendhilfeausschuss entscheidet im Einzelnen
a) über die Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für
– die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe
– die Festsetzung der Leistungen oder der Hilfe zur Erziehung, soweit diese nicht durch
Landesrecht geregelt werden
b) über die Jugendhilfeplanung
c) über die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe
d) über den Bedarfsplan für Tageseinrichtungen für Kinder (gem. § 10 GTK)
e) über die Genehmigung einer geringeren Öffnungsdauer sowie die anteilige Kürzung von
Zuschüssen gem. § 18 Abs. 2 Satz 1 GTK
f) über die Regelung, welche Träger durch § 13 Abs. 4 und § 18 Abs. 4 GTK begünstigt werden
g) über die Genehmigung einer Vereinbarung über Tageseinrichtungsplätze für Betriebe nach §
20 Abs. 2 GTK
h) über die Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen
i) über die Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Beisitzer für den
Ausschuss und die Kammer für Wehrdienstverweigerung
j) über die öffentliche Anerkennung nach § 75 KJHG in Verbindung mit § 25 AG-KJHG
k) über die Grundsätze und Richtlinien für die Zusammenarbeit aller Stellen der öffentlichen und
freien Jugendhilfe
l) über die Planung und Ausgestaltung von Kinderspiel- und Bolzplätzen.

Der Jugendhilfeausschuss wirkt bei der Förderung von Beschäftigungsinitiativen und
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Lünen mit.

Der Jugendhilfeausschuss hört den/die Kandidat/in für die Stelle des Jugendamtsleiters
(Funktion gem. SGB VIII) vor der Berufung an.

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